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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Team 2 Werbeagentur GmbH& Co. Kg


§1

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse mit unseren Kunden. Deren AGB finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Wir sind nur bereit, auf der Grundlage unserer AGB vertragliche Bindungen einzugehen.

Bei ständiger Geschäftsbeziehung gelten unsere AGB auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich zur Vertragsgrundlage erhoben werden.

§2

Verträge mit unseren Vertragspartnern kommen ausschließlich in schriftlicher Form zustande. Mündlich getroffene Vereinbarungen müssen zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote als Dienstleister oder Verkäufer sind freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellen wir dem Auftragnehmer Dateien, Zeichnungen, Lichtbilder, Lithos, Texte, Muster oder sonstige Unterlagen zur Verfügung so bleiben diese unter Eigentum. Eine beabsichtigte weitere Verwendung dieser Artikel bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein diesen bindendes Angebot. Der Vertrag ist geschlossen, sofern wir das schriftliche Angebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich angenommen oder den Vertragsgegenstand geliefert haben. Die auf unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben sind für den Auftrageber verbindlich. Werden uns erst nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners entstehen lassen, sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten (z.B. Bankbürgerschaften) zu verlangen. Stellt der Vertragspartner diese Sicherheit nicht innerhalb der von uns gesetzten angemessen Frist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§3

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner hat die jeweils gültige gesetzliche MwSt. auf den Rechnungsbetrag zu entrichten.

Scheckzahlungen erfolgen bis zur entgültigen Wertstellung auf unserem Konto nur erfüllungshalber. Kommt der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Fälligkeitstermin länger als 2 Wochen in Verzug, können wir 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz- Überleitungs- Gesetzes vom 09.06.1998 einfordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, gegenüber unserem Zahlungsanspruch mit etwaigen Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig tituliert oder von uns schriftlich anerkannt worden. Macht der Vertragspartner wegen eines von uns zu vertretenden Leistungsmangels gegenüber unseren Zahlungsanspruch ein Zurückhaltungsrecht geltend, so sind wir berechtigt, vom Vertragspartner auf dessen Kosten die Sicherstellung der Zahlung durch Hinterlegung oder Bankbürgerschaft bis zum Zeitpunkt des Wegfalls des Leistungsverweigerungsrechtes zu verlangen. Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

§4

Wir behalten das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.

Geht unser Eigentum durch Vermischung, Verbindung mit anderen Sachen oder durch Weiterveräußerung verloren, tritt der Vertragspartner hiermit seine Ansprüche gegenüber dem begünstigten Dritten an uns ab. Wir nehmen hiermit diese Abtrennung an. Während der Existenz unseres Eigentumsvorbehaltes hat der Vertragspartner uns jede ungünstige Einwirkung auf unser Eigentum unverzüglich anzuzeigen. Soweit eine Dienleistung. Sämtliche mit der Kreativleistung zusammenhängenden Rechte stehen uns zu oder sind zu übertragen.

§5

Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte beträgt 6 Monate. Diese Frist gilt auch für die Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden und wegen Verletzung sonstiger vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten, Beratungs- und Belehrungspflichten. Enthalten unsere Vertragsgegenstände fremde Erzeugnisse, so richtet sich die Frist für unsere Gewährleistung nach den derjenigen des Fremdproduktes, sofern diese kürzer als unsere Gewährleitungfrist ist.

Vertragspartner hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mündlich übermittelte Mängelrügen sind schriftlich zu bestätigen. Wir sind berechtigt, im Falle verschuldeter verspäteter Mängelrüge Gewährleistungs- und Folgeansprüche zurückzuweisen.

Wir behalten uns das Recht vor, den Mangel durch Ersatzlieferung zu beseitigen. Das Recht zur Wandlung des Vertrages ist ausgeschlossen, es sei denn, wir sind trotz mehrfacher Versuche außerstande, den vom Vertragspartner gerügten konkreten Mangel zu beseitigen. Dies gilt auch, sofern die Mängelbeseitigung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz von Mangelfolgeschäden und sonstiger Schäden aus Anlass des aufgetretenen Mangels sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf schuldhafter Verletzung von Hauptleistungspflichten beruhen.

Im übrigen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für die Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

§6

Bei Druckaufträgen und speziell im Auftrag angefertigten Handelswaren, Werbeartikeln etc. sind vom Auftraggeber mehr- oder Minderauflagen von bis zu 10 % zu akzeptieren.

§7

Auf unsere Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Sollte eine Bestimmung in unseren AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die übrigen Regeln in unseren AGB und unserer Vertragsbeziehung nicht.

 

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